New York City-12. Juli 2022-Heute kündigte Moonlight Technologies einen großen Durchbruch und den Start seiner neuen 100-prozent-pflanzlichen und natürlichen schwarzen Farbstoffe an. Dieser Durchbruch erfolgt erst Monate, nachdem Moonlight Technologies erstmals die Einführung seiner fünf neuen, nachhaltigen, pflanzlichen Technologien angekündigt hat, darunter eine Reihe von natürlichen Farbstoffen.
Zwei der wichtigsten Hindernisse bei der Einführung natürlicher Farbstoffe sind die begrenzte Farbreichweite, insbesondere die Unfähigkeit, einen natürlichen schwarzen Farbstoff zu verwenden, und die teuren Kosten, die mit natürlichen Farbstoffen verbunden sind.
"Dies ist ein großer Durchbruch für uns sowie andere Unternehmen und Verbraucher, die sich für Nachhaltigkeit leidenschaftlich interessieren und an natürlichen Farbstoffen interessiert sind", sagte Allie Sutton, CEO von Moonlight Technologies. „Bisher boten die meisten natürlichen Farbstoffe nur eine begrenzte Farbreichweite und keine schwarzen Farben. Wenn Sie Schwarz haben wollten, mussten Sie auf unnatürliche, synthetische Farbstoffe zurückgreifen, was in vielen Fällen nicht umweltfreundlich sind.“
Menschen sind den synthetischen Chemikalien von unnatürlichen Farbstoffen durch Luft, Haut und Wasser ausgesetzt und sogar durch den Essen von exponierten Fischen und Pflanzen. Da die meisten synthetischen Farbstoffe nicht biologisch abbaubar sind, kann das sterbende Verfahren viele schädliche Chemikalien durch die Freisetzung von verschmutztem Wasser abladen, was zum Tod des Wasserlebens, zur Ruinung von Böden und zur Vergiftung von Trinkwasser führen kann.
Diese preisgünstigen und natürlichen schwarzen Farbstoffe auf pflanzlichen und natürlichen schwarzen Farbstoffen sind nachhaltig abgeleitet, ungiftig, biologisch abbaubar und können auf jeden Stofftyp angewendet werden-sowohl synthetisch als auch natürlich über Standardherstellungsprozesse. Der Produktlebenszyklus von Moonlight Technologies ist besser als kohlenstoffneutral und kohlenstoffnegativ.
Postzeit: Jul-12-2022